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Vertraulichkeit
Erstattung

Allgemeine Geschäftsbedingungen

 

1. Administrative Unterstützung: Buchhaltung, HR und Administration

1.1 Der Kunde kauft Stunden für Dienstleistungen zu einem bestimmten Stundensatz und innerhalb eines festgelegten Stundenumfangs (das Stundenpaket).

1.2 Die Dienstleistungsbereiche sind auf der Website www.smilaservices.com unter Services ersichtlich.

 

2. Auftragserteilung und Dokumentation

 

2.1 Der Kunde bezeichnet gegenüber smila die zur Auftragserteilung befugten Mitarbeitenden.

2.2 smila führt ein internes Protokoll über sämtliche, gegenüber dem Kunden erbrachte Leistungen (Datum, zeitlicher Aufwand, Bezeichnung Themenbereich). Damit gewährleistet smila die Kontrolle über die Einhaltung des Anspruchsrahmens für den Kunden.

2.3 Der Kunde erhält das Protokoll monatlich nach Monatsende. Der Kunde kann jederzeit Einsicht in das Protokoll verlangen.

2.4 smila informiert den Kunden, bevor die Stunden des Stundenpakets aufgebraucht sind.

3. Betrieb der Administrationsstelle

 

3.1 smila gewährleistet die Dienstleistungen grundsätzlich während des ganzen Jahres. Berufliche und die üblichen privaten Abwesenheiten (Feiertage, Ferien, usw.) bleiben vorbehalten; während diesen Zeiten wird für dringliche Fälle soweit möglich eine Stellvertretung angeboten.

3.2 smila ist per E-Mail, Slack, oder sonstiges vereinbartes Kommunikations-Tool, erreichbar.

4. Kosten und Zahlungsbedingungen

 

4.1 Alle Preise verstehen sich exkl. MWST und sind auf der Webseite www.smilaservices.com unter Preise & Pakete aufgelistet.

4.2 Die Kosten werden nach Kauf vom Stundenpaket in Rechnung gestellt, welche per sofort bei Erhalt fällig wird.

4.3 Stunden müssen innerhalb von der gegebenen Laufzeit nach Kauf genutzt werden. In jedem Fall ist das Datum des Zahlungseingangs massgebend.

4.4 Nicht genutzte übertragbare Stunden können nach Ablauf, der gegebenen Frist innert 30 Kalendertagen beansprucht werden, danach erlöschen sie endgültig.

4.5 Reiseaufwand gilt als Arbeitsaufwand. Effektive Spesen werden nach Aufwand separat in Rechnung gestellt, sofern welche zur Ausübung eines vom Kunden oder einem befugten Mitarbeiter erteilten Auftrages notwendig sind.

4.6 Bei Überschreiten der bezogenen Stundenanzahl besteht die Möglichkeit ein weiteres Paket zu erwerben, eines Wechsels in ein anderes Paket, oder die Option, zum normalen Stundenansatz von CHF 140/Stunde Dienstleistungen zu beziehen.

5. Erstattungsrichtlinie

 

5.1 Gekaufte Stunden sind nicht erstattungsfähig. Sobald Stunden gekauft wurden, können sie nicht zurückgegeben oder gegen Bargeld oder Guthaben eingetauscht werden. Diese Richtlinie gilt für alle im Rahmen der smila Servicepakete und Abos erworbenen Stunden.

5.2 Im Falle einer Stornierung oder Nichtnutzung gekaufter Stunden werden keine Rückerstattungen oder Entschädigungen gewährt. smila empfiehlt den Kunden, ihre Anforderungen vor dem Kauf sorgfältig zu prüfen. Für Anfragen oder aussergewöhnliche Umstände wenden Sie sich bitte direkt über das Kontaktformular der Webseite oder per mail an info@smilaservices.com um mögliche Lösungen zu besprechen.

6. Vertraulichkeit

 

6.1 Definition von vertraulichen Informationen: smila verpflichtet sich, alle Informationen, die im Rahmen der Zusammenarbeit vom Kunden erhalten oder zugänglich gemacht werden und als vertraulich gekennzeichnet sind oder ihrer Natur nach als vertraulich betrachtet werden können, streng vertraulich zu behandeln. Dazu gehören insbesondere Finanz- und Kundendaten, sowie vertrauliche Personendaten der Angestellten des Kunden und andere administrative Daten.

 

6.2 Umgang mit vertraulichen Informationen: smila verpflichtet sich, vertrauliche Informationen ausschliesslich zum Zweck der Erfüllung der vertraglichen Verpflichtungen zu verwenden und diese nicht ohne vorherige Zustimmung des Kunden an Dritte weiterzugeben, es sei denn, dies ist zur ordnungsgemässen Durchführung der Arbeiten erforderlich (z. B. gegenüber Unterauftragnehmern oder Dienstleistern, die ebenfalls zur Vertraulichkeit verpflichtet sind). Die Offenlegung an Dritte, wie Versicherungen, Steuerbehörden oder andere staatliche Stellen, ist zulässig, wenn Gesetze oder Vorschriften zu einer Weitergabe verpflichten.

 

6.3 Ausnahmen von der Vertraulichkeit: Die Verpflichtungen zur Vertraulichkeit gelten nicht für Informationen, die:

  • der Öffentlichkeit zum Zeitpunkt der Offenlegung bereits bekannt waren oder nach der Offenlegung ohne Verschulden der empfangenden Partei öffentlich bekannt werden;

  • rechtmässig von einem Dritten erhalten wurden, der berechtigt ist, diese Informationen weiterzugeben;

  • nachweislich unabhängig von der empfangenden Partei entwickelt wurden, ohne Zugang zu den vertraulichen Informationen zu haben;

  • gesetzlich oder durch eine behördliche Anordnung offenbart werden müssen, wobei die empfangende Partei den Kunden unverzüglich über eine solche Anordnung informieren muss, sofern dies rechtlich zulässig ist.

6.4 Dauer der Vertraulichkeitsverpflichtung: Diese Vertraulichkeitsverpflichtung gilt während der Laufzeit dieses Vertrages und für einen Zeitraum von 2 Jahren nach dessen Beendigung. Für Geschäftsgeheimnisse oder langfristige Entwicklungsprojekte gilt eine Vertraulichkeitsverpflichtung von 5 Jahren oder vorher, sofern die Geheimhaltungspflicht gesetzlich endet oder verjährt.

7. Rückgabe oder Vernichtung

7.1 Nach Beendigung der Zusammenarbeit oder auf schriftliche Aufforderung des Kunden hin verpflichtet sich smila, alle vertraulichen Informationen, einschliesslich aller Kopien oder Aufzeichnungen, an den Kunden zurückzugeben oder diese nach Wahl des Kunden zu vernichten.

8. Haftungsausschluss

 

8.1 Haftungsbeschränkung: Soweit nach Schweizer Recht zulässig, haftet smila nicht für direkte, indirekte, zufällige, Folgeschäden oder Strafschäden, einschliesslich, aber nicht beschränkt auf, Gewinnverluste, Datenverluste oder andere immaterielle Verluste, die aus der Nutzung der Beratungsdienste von smila entstehen oder damit in Verbindung stehen, auch wenn auf die Möglichkeit solcher Schäden hingewiesen wurde.

 

8.2 Keine Gewährleistung: smila gewährleistet nicht, dass die erbrachten Dienstleistungen den Anforderungen entsprechen, ununterbrochen, rechtzeitig, sicher oder fehlerfrei sind. Jegliche Nutzung oder Verlass auf die bereitgestellten Dienstleistungen erfolgt auf eigenes Risiko.

 

8.3 Höhere Gewalt: smila haftet nicht für die Nichterfüllung ihrer Verpflichtungen aus diesem Vertrag aufgrund von Ereignissen, die ausserhalb der angemessenen Kontrolle liegen, einschliesslich, aber nicht beschränkt auf, Naturkatastrophen, Kriege, Terrorakte oder staatliche Einschränkungen.

9. Akzeptanz der Allgemeinen Geschäftsbedingungen

9.1 Mit dem Kauf eines beliebigen smila Pakets und dem Abschluss dieses Vertrags erkennt der Kunde an und erklärt sich damit einverstanden, an diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gebunden zu sein.

9.2 smila behält sich das Recht vor, die Allgemeinen Geschäftsbedingungen jederzeit zu ändern. Änderungen treten sofort nach Veröffentlichung auf der smila Website www.smilaservices.com unter „Allgemeine Geschäftsbedingungen“ oder nach direkter Benachrichtigung in Kraft.

10. Allgemeine Bestimmung und anwendbares Recht

 

10.1 Auf den vorliegenden Vertrag findet Schweizer Recht Anwendung. Ausschliesslicher Gerichtsstand ist Zürich. 

 

10.2 Bei Streitigkeiten aus diesem Vertrag verpflichten sich die Parteien, eine von beiden gleichermassen zu vergütende Mediationsstelle mit der Konfliktlösung zu beauftragen und erst nach Scheitern eines Mediationsversuches den Rechtsweg zu beschreiten.

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